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Digitaler Beitrittsantrag

Fülle den offiziellen Antrag vollständig aus. Personen- und Bankdaten werden verschlüsselt übermittelt und sind nur für die Vereinsverwaltung einsehbar.

Alternativ auf Papier

Das offizielle Formular steht weiterhin zum Ausdrucken bereit.

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Beitragsklasse

Klasse B kann mit Ausbildungsnachweis bis 27 Jahre gelten. Familienbeitrag: Kinder beziehungsweise Geschwister unter 21 Jahren mit einem oder beiden Elternteilen oder Ehepaare.

Persönliche Angaben

Mindestens eine Telefonnummer ist erforderlich.

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Skizunft Bad Saulgau e.V., wiederkehrende Zahlungen von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, diese Lastschriften einzulösen. Innerhalb von acht Wochen ab Belastungsdatum kann die Erstattung des belasteten Betrags verlangt werden; es gelten die Bedingungen des Kreditinstituts. Die Mandatsreferenz wird mit dem Einzug mitgeteilt.

Erklärungen und Bestätigung

Beitragsordnung Stand 15.12.2019

  1. 1.

    Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

  2. 2.

    Der Mitgliederbeitrag sowie die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

  3. 3.

    Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit:

    A- Kinder ( bis 14 Jahre )
    5,- €
    B- Jugendliche ( bis 18 Jahre ), Schüler und Studenten
    8,- €
    C- Erwachsene ( ab 18 Jahre )
    13,- €
    D- Ehepartner eines Mitglieds
    10,- €
    E- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
    F- Familienbeitrag
    28,- €

    Bedingungen für Familienbeitrag: Ein Kind bzw. mehrere Geschwister unter 21 Jahren und ein oder beide Elternteile, Ehepaare.

  4. 4.

    Der Verein erhebt zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung, Abteilungsbeiträge und Umlagen.

  5. 5.

    Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren am 25.03. eingezogen. Fällt dieser Termin nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag.

  6. 6.

    Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss der Geschäftsstelle schriftlich erklärt werden.

  7. 7.

    Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Das Mitglied erteilt mit der Anmeldung die Erlaubnis zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verwaltung seiner Mitgliedschaft. Werden Daten an Verbände, Versicherungsgesellschaften oder Sozialversicherungsträger zum Zwecke von Lehrgangs- oder Wettkampfanmeldung zw. Versicherungsleistungen weitergeleitet, wird das Mitglied darüber in Kenntnis gesetzt. Das Mitglied hat das Recht seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen und die Löschung der Daten gem. Satzung der Skizunft Bad Saulgau e.V. zu verlangen. Der Betroffene hat ein Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 der DSGVO. Anschriftenwechsel und Änderung der Bankverbindung bzw. der Kontonummer sind der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen.

  8. 8.

    Der Verein haftet den Mitgliedern gegenüber nur im Rahmen des zwischen dem WLSB und dem jeweiligen Sportversicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

  9. 9.

    Bei Beitragsversäumnissen, inklusive der Nichteinlösung von fälligen Beiträgen im Abbuchungsverfahren, sind zur Deckung der hierbei anfallenden Kosten mindestens 5 € zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

  10. 10.

    Ein Einstufen in die Beitragsklasse B ist bei entsprechendem Ausbildungsnachweis auch bis 27 Jahre möglich. Der Ausbildungsnachweis muss bis zum 01. März jeden Jahres bei der Mitgliederverwaltung der Abteilung eingegangen sein.

Mit Eingabe deines Namens und dem Absenden bestätigst du die Richtigkeit deiner Angaben. Der Zeitpunkt wird dokumentiert.

Unterschrift Kontoinhaber – SEPA-Lastschriftmandat
Hier mit Finger oder Maus unterschreiben

Mit deiner Unterschrift erteilst du das oben beschriebene SEPA-Lastschriftmandat und bestätigst die Erklärungen.